Einlass nur mit Impfung?

Die Diskussion zur Restauranteröffnung nach dem Lockdown

Klaus Preisner
Februar 19, 2021

Ohne Vakzin kein Vitello Tonnato? Dürfen und sollen Gastronom*innen nur Personen Zugang zu ihrem Restaurant gewähren, die - durch Impfung oder Genesung - immun gegen Covid-19 sind? Wir zeigen das Für und Wider einer Zugangsbeschränkung und wie eine mögliche Umsetzung aussehen kann.

So ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zutritt nur mit Impfung oder Immunitätsausweis - ist das rechtlich zulässig? Namhafte Politiker*innen und Jurist*innen haben sich geäussert. Die einen plädieren dafür und nennen es Freiheitsprämie. Andere sprechen sich klar dagegen aus und bezeichnen es als Zwei-Klassen-Gesellschaft oder sprechen von Einschränkung der Grundrechte. 

 

Bisher hat keines der Länder ein Gesetz erlassen, das nach dem Lockdown vorerst nur immunen Personen den Zugang zu Freizeit, Kultur und Restaurants erlaubt. Allerdings argumentieren zahlreiche Juristen in Deutschland und der Schweiz, dass Gastronom*innen gemäss Hausrecht den Zugang zu ihren Restaurants einschränken dürfen. Auch die Einschränkung auf Personen, die eine Covid-19 Immunität oder ein aktuellen negativen Test nachweisen können, falle nicht unter Diskriminierung, sondern ist gutes Recht. Restaurants könnten sogar damit werben, meint der Augsburger Rechtsphilosoph Prof. Dr. Franz Lindner. Diese Ansichten vertritt auch der deutsche Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Anfang April hat er angekündigt, das geimpfte Personen in den kommenden Wochen "bestimmte Freiheiten" zurückbekommen sollen.

Müssen Restaurants den Zugang von einer Immunisierung abhängig machen?

Nein. Derzeit liegen keine Gesetze vor, die grundsätzlich vom Restaurant eine Einschränkung auf und die Kontrolle von Immunitätsnachweisen oder sogenannten Freitest-Attests verlangen. Allerdings besteht ja auch kein Grund zur Kontrolle - zumindest sofern Restaurants den Zugang nicht selbst einschränken. Die Frage stellt sich erst, wenn gesetzlich der Zugang reguliert und ein Immunitätsnachweis Voraussetzung für den Zugang zu Freizeit-, Kultur- und gastronomischen Einrichtungen wird.

Sollten Gastronom*innen einen Impfnachweis verlangen?

Die Diskussion wird in den Print-Medien und auf Social Media  sehr vehement geführt. Befürworter von grösseren Freiheiten für Geimpfte führen beispielsweise eine schnellere wirtschaftliche Erholung und Normalisierung des öffentlichen Lebens an. Zudem halten sie die Beschränkungen trotz Impfung für eine unzulässige Einschränkung der Grundrechte. Entsprechend fordern sie auch, dass Personen nach Immunisierung wieder unbeschränkten Zugang zu allen öffentlichen Einrichtungen und Restaurants haben sollten.

 

Von den Gegner*innen wird umgekehrt ins Feld geführt, das dies einer faktischen Impflicht gleichkommt. Nicht nur für mögliche Gäste, sondern auch für die Mitarbeiter. Personen, die zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Impfung vornehmen können, würden so diskriminiert. Das sei nicht mit den Grundrechten vereinbar sei. Zudem fehle bislang der Beweis, das von immunisierten Personen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht.

 

Unklar ist zudem: Lohnt es sich oder nicht? Werden mehr Gäste kommen, weil es sicherer ist? Oder werden weniger Gäste kommen, weil sie oder die Begleitung einen Immunitätsnachweis nicht haben oder nicht vorzeigen wollen? Dies dürfte sicher auch vom Zielpublikum abhängen: Restaurants, die sich an eine ältere Kundschaft wenden, könnten eher profitieren. Szeneläden mit jungem, urbanen Publikum dürfen eher Gäste verlieren. Bei viel Laufkundschaft kann man es sowieso vergessen. 

 

Auf die Frage - Immunitätsnachweis ja oder nein - gibt es also keine eindeutige Antwort, kein klares Richtig oder Falsch. Gastronom*innen müssen dies vorerst also für sich selbst beantworten. Für Mirko Silz, CEO der Restaurant-Kette mit 120 Betrieben, ist derzeit die Antwort klar nein:  "Wenn ich mir vorstelle, zu welchen tumultartigen Szenen es da an Samstagabenden kommen könnte – also vermutlich müsste ich da gleich noch einen Wachdienst hinstellen. Denn garantiert würde da der ein oder andere Gast auf die Barrikade gehen." (Das komplette Interview zu Corona und wie weiter für Restaurants nach dem Lockdown.)

Wie könnten Restaurants den Zugang regulieren und kontrollieren?

Ob gesetzlich verpflichtet oder nicht: Gastronom*innen könnten nach aktuellem Stand einen Immunitätsnachweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis verlangen. Diese Gäste müssten dem Restaurant den Besitz eines solchen Nachweises bestätigen (Vertrauen)  oder sogar vorweisen (Kontrolle).

 

1) Eine Bestätigung kann bereits bei der Online-Reservierung verlangt werden. Bei dem Reservierungssystem aleno ist das Reservierungsformular individuell anpassbar. Zum Beispiel so, dass die Reservierung nur möglich ist, wenn die Gäste per Klick die Immunität bestätigen. Gastronom*innen könnten dann - im Vertrauen - auf eine Kontrolle des Nachweises verzichten. 

 

2) Eine Reservierung wird zunächst nur provisorisch erfasst und nach dem Erhalt eines Nachweises - z.B. ein Scan des Immumitätsausweises per E-Mail - bestätigt. Allerdings müssten dann die Immunitätsnachweise aller Personen einer Reservierung eingereicht werden. 

 

3) Ein Nachweis kann beim Eintreffen im Restaurant kontrolliert werden. Hier muss man sich allerdings bewusst sein, dass möglicherweise ein oder mehrere Gäste keinen Nachweis vorzeigen können. Dies könnte zu unschönen Situationen führen. 

 

Die Umsetzung, so einfach sie technisch scheint, birgt also auch soziale Risiken und Konflikte.

 

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