Allgemeine Geschäftsbedingungen aleno Referral-Programm

 

Allgemein
Das aleno Referral-Programm ermöglicht bestehenden aleno Kunden ( «Vermittler») einen Preisnachlass durch Empfehlung von neuen Kunden an die aleno AG (folgend «Neukunden»). Die Einhaltung der vorliegenden Bedingungen («Referral-AGB») ist Voraussetzung für die Teilnahme am Referral-Programm sowie den damit verbundenen Preisnachlass.

Die aleno AG behält sich vor, den Zugang des Vermittlers zum Referral-Programm zu verweigern sowie jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden, z.B. bei Verdacht auf Nichteinhaltung der AGB, widerrechtliche Handlungen oder missbräuchliche Verwendung durch den Vermittler sowie im Falle einer Beendigung des Referral-Programms.

Die aleno AG behält sich zudem vor, diese Referral AGB jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Mit Annahme dieser Referral AGB stimmt der Vermittler – bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf – künftigen Änderungen dieser Referral AGB durch die aleno AG zu. 

Voraussetzungen für die Teilnahme am aleno Referral-Programm

Jeder Geschäftskunde der aleno AG und Nutzer des aleno Restaurantsystems ist grundsätzlich dazu berechtigt, am Referral-Programm teilzunehmen, sofern die aleno AG die Teilnahme nicht explizit verweigert. Eine Ausnahme gilt für Angestellte, Eigentümer und Gesellschafter der zu vermittelnden Neukunden sowie der aleno AG sowie für alle Personen, die mit einer solchen Personen verwandt sind.

Gewährleistung des Vermittlers

Durch Annahme dieser Referral AGB verpflichtet sich der Vermittler, gegenüber der aleno AG sowie gegenüber den zu vermittelnden Neukunden ausschliesslich wahrheitsgemässe Angaben zu machen und die zu vermittelnden Neukunden wahrheitsgemäss sowie vollständig über die aleno AG und die von ihr angebotenen Produkte zu informieren. Der Vermittler bestätigt zudem, nicht Angestellter, Eigentümer oder Gesellschafter der aleno AG oder eines zu vermittelnden Neukunden zu sein und mit solchen Personen nicht in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu stehen.



Voraussetzungen für Vermittlung und Preisnachlass

Damit der Vermittler und der von ihm vermittelte Neukunde Anspruch auf den hierin beschriebenen Preisnachlass erhalten, müssen die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sein:

  • Der vermittelte Neukunde ist und war nie Kunde der aleno AG.
  • Der vermittelte Neukunde stand bis zum Zeitpunkt der Vermittlung nicht anderweitig mit der aleno AG oder Mitarbeitern der aleno AG in Kontakt.
  • Der vermittelte Neukunde schliesst einen Vertrag mit mindestens 12 Monaten Laufzeit mit der aleno AG.

Allgemeine Bestimmungen zum Preisnachlass

Sofern die vorstehenden Bedingungen erfüllt sind, gelten für den Preisnachlasse des Vermittlers und des von ihm vermittelten Neukunden die folgenden Bedingungen:

  • Der Vermittler und der Neukunde erhalten einen wiederkehrenden monatlichen Preisnachlass von 10% auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag einer aleno Restaurantlizenz («Restaurantlizenz») für die Vermittlung einer neuen Restaurantlizenz.

    Beispiel: Der Vermittler hat einen Vertrag mit der aleno AG über fünf (5) aleno Restaurantlizenzen und vermittelt einen Neukunden mit zwei (2) aleno Restaurantlizenzen:
    Der Vermittler erhält für zwei (2) von seinen bestehenden fünf (5) Restaurantlizenzen einen wiederkehrenden monatlichen Preisnachlass von 10%. Der Neukunde erhält auf seine zwei (2) Restaurantlizenzen ebenfalls einen wiederkehrenden Preisnachlass von 10%.

  • Der Preisnachlass wird beiden Seiten über die gesamte Nutzungsdauer gewährt, sofern sämtliche vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden.
  • Der Preisnachlass bezieht sich nur auf die Nutzungsgebühren zum monatlichen Fixpreis. Transaktionsbasierte Kosten, wie SMS, Zahlungsgebühren für aleno Pay oder Gebühren im zahle pro Gast Modell sind vom Preisnachlass ausgeschlossen.
  • Der maximale Preisnachlass des Vermittlers beträgt 100%. Der Vermittler hat keine Möglichkeit, durch die Vermittlung von Neukunden Geld zu verdienen.
  • Der Preisnachlass für den Vermittler ist an den Fortbestand der vermittelten Restaurantlizenzen sowie an die Bezahlung der entsprechenden Nutzungsgebühren geknüpft. Falls der vermittelte Neukunde seine Restaurantlizenzen kündigt oder die Nutzungsgebühren nicht vollständig bezahlt, so verliert der Vermittler automatisch seinen Anspruch auf den Preisnachlass.
  • Die Beendigung der Nutzung von aleno durch den Vermittler hat auf den Preisnachlass des vermittelten Neukunden keinen Einfluss.
  • Der Preisnachlass für vermittelte Neukunden ist auch auf bereits erworbene Zusatzprodukte, wie Integrationen, anwendbar. Erwirbt der Vermittler nach dem erfolgreichen Vermitteln von Neukunden zusätzliche Leistungen oder Produkte, so sind diese vom Preisnachlass durch frühere Vermittlung von Neukunden jedoch ausgeschlossen.
  • Eine Übertragung von Preisnachlässen auf andere Kunden der aleno AG ist ausgeschlossen.

Allgemeine Einschränkungen

Der Vermittler hat mit Ausnahme des hierin beschrieben Preisnachlasses keinen Anspruch auf eine Vermittlungsprovision und ist nicht dazu berechtigt, im Namen der aleno AG aufzutreten oder zu handeln. Der Vermittler verpflichtet sich, die aleno AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die mit einer Verletzung dieser Referral AGB durch den Vermittler im Zusammenhang stehen, umfassend schadlos zu halten.


Schlussbestimmung

Diese Referral AGB unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht) und unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Referral AGB ergebenden Streitigkeiten (inklusive deren Anwendbarkeit) sind die Gerichte in Zürich zuständig.