Jederzeit kündbar
DSGVO-konform
24/7-Support
Vielfältige Integrationen
Setup und Konfiguration des Systems sowie Import der bestehenden Gästedaten
Schulung und Training
Erfassung der Kontaktdaten für ein mögliches Tracing durch die Gäste
Möglichkeit für kontaktloses Check-in aller Gäste über QR-Code (auch für Walk-ins).
Automatisierung des Reservierungsprozesses
Optimierung der Auslastung im Restaurant mit Multiple-Seating-Funktion und AI-gestützter automatischer Tischzuweisung
No-Show-Vermeidung
Sollte dein Förderantrag abgelehnt werden, übernehmen wir die vollen Initial-Kosten. Wenn du aleno trotzdem weiter nutzen willst, bezahlst du lediglich die normalen regulären Nutzungsgebühren (jederzeit kündbar).
Voraussetzung: Du sendest uns bis 31. November 2021 eine Kopie des negativen Bescheids durch die Behörden.
Hast du vor dem Lockdown auch Monat für Monat viele Stunden mit den immer gleichen administrativen Arbeiten zugebracht? Oder wegen No-Shows Umsatzverluste erlitten? Zu viel oder zu wenig Personal eingeplant, weil du die Auslastung falsch eingeschätzt hast? Das alles ist nicht nur lästig, sondern kann dich am Ende des Tages den Gewinn kosten.
Mit aleno ist dein Restaurant perfekt für die digitale Zukunft aufgestellt. Verlässliche und komplett automatisierte Online-Reservierungen, einfachere Personalplanung, weniger Foodwaste dank gezieltem Einkauf, effizientes Online-Marketing und smartes Review-Management - das alles unterstützt aleno. Tausende digitalisierter Restaurant-Betriebe in Deutschland, Österreich und der Schweiz setzen bereits heute auf unser Tool.
Entscheide dich vor dem 30.06.2021 für das Ditialisierungs-Paket von aleno für dein Restaurant. Dein zusätzlicher Bonus: Du erhältst mit dem Paket einen satten Rabatt von 80% auf die monatliche Nutzungsgebühr. Ein perfektes Restaurant-Management-System de luxe zum Schnäppchenpreis.
Jederzeit kündbar. Es gibt keine Langfristverträge bei aleno. Wir wollen durch Leistung überzeugen. Und das tun wir auch. 98% unserer Kunden würden aleno weiterempfehlen.
Die Höhe der Erstattung von deinem Digitalprojekt ist abhängig vom Umsatzrückgang in deinem Restaurant.
Umsatzrückgang in % | Erstattung in % |
30 - 50% | 40% |
50 - 70% | 60% |
70 - 90% | 100% |
Beispiel: Ein Restaurant ist geschlossen, die Umsatzeinbußen liegen trotz Außerhausverkauf bei über 70 Prozent. Die monatlichen erstattungsfähigen Fixkosten von 10.000 Euro werden zu 100 Prozent erstattet. Der Betrieb hat im Juni und Juli 2020 20.000 Euro in bauliche Hygienemaßnahmen investiert – diese werden ebenfalls zu 100 Prozent erstattet.
Es kann nicht nur in ein Reservierungssystem oder in ein Kassensystem oder in eine App für Kontaktdatenerfassung investiert werden. In dem Antrag können mehrere Projekte aufgeführt werden.
Klarer Pluspunkt für den Einsatz von aleno ist, dass Restaurant-Betreiber vollen Zugang zu den Daten haben und das System ausserdem über eine Schnittstelle verfügt, über die Daten mit anderen Systemen synchronisiert werden können. aleno ist das digitale Herz für Restaurants. Die Basis für perfekten Service am Gast.
Einerseits bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen. Diese umfassen z. B. Abtrennungen, Teilung von Räumen, Absperrungen oder Trennschilder.
Außerdem können unter denselben Voraussetzungen auch Investitionen in Digitalisierung (z. B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Einrichtung von digitalem Reservierungssystem, Eintrittskosten bei großen Plattformen, Lizenzen für Videokonferenzsysteme, erstmalige SEO-Maßnahmen, Website-Ausbau, Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten, Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen, Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind) einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.
Eine Antragstellung ist bis 31.08.2021 möglich und erfolgt wie bereits bei den vorherigen Überbrückungshilfen über befugte Dritte (Steuerberater, Rechtsanwalt etc.).
Die Massnahmen müssen allerdings vor dem 30. Juni 2021 gestartet worden sein.
Förderzeitraum: Januar bis Juni 2021 (für Betriebe, die keinen Anspruch auf November- und Dezemberhilfe hatten, ist die Überbrückungshilfe III auch rückwirkend für November und Dezember 2020 möglich).
Für die Monate, für die Überbrückungshilfe III beantragt wird, kann keine Stabilisierungshilfe II beantragt werden.
Ja. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II für November und Dezember 2020 werden angerechnet. Unternehmen, die November-/Dezemberhilfe erhalten, können aber für die Monate November bzw. Dezember keine Hilfe über die Überbrückungshilfe III beantragen.
Unternehmen, die bereits einen Antrag auf Neustarthilfe gestellt haben, können keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III stellen. Sie erhalten aber ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung.
Ja. Sollte ein Förderantrag für das Digitalisierungs-Paket von aleno abgelehnt werden, übernimmt aleno die vollen Initialkosten. Der Rabatt von 80% auf die monatlichen Nutzungsgebühren entfällt dann. Es werden die regulären monatlichen Nutzungsgebühren fällig. Diese richten sich nach Grösse des Betriebs und nach möglichen Integrationen.
Sichere dir jetzt das Digitalisierungs-Paket und spare 4930 Euro
Gib deine Kontaktdaten ein und erhalte umgehend ein Angebot von aleno. Wenn du dieses vor dem 30. Juni 2021 annimmst und den Betrag überweist, kannst du dafür staatliche Förderung beziehen UND profitierst zusätzlich von 80% Rabatt. Du hast kein Risiko - falls die Förderung nicht bewilligt wird, bezahlst du lediglich die monatlichen Nutzungsgebühren.