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Europeaean Accessibility Act - was er für Restaurants bedeutet und wie aleno unterstützt.
Barrierefreiheit

Accessibility Act: Was Restaurants und Hotels jetzt beachten müssen

Accessibility Act: Was Restaurants und Hotels jetzt beachten müssen

Barrierefreiheit

Europeaean Accessibility Act - was er für Restaurants bedeutet und wie aleno unterstützt.

Barrierefreiheit im digitalen Raum: Was Restaurant und Hotels vor dem Inkrafttreten des European Accessibility Acts tun müssen und wie aleno sie dabei unterstützt.

Am 28. Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA), die alle Websites betrifft und für mehr Barrierefreiheit sorgt. Mit dem überarbeiteten Reservierungs-Widget erfüllt aleno die Anforderungen des Accessibility Acts. Doch was genau bedeutet das – und warum ist es für Restaurants und Hotels jetzt besonders wichtig?

Was ist der Accessibility Act?

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-weite Richtlinie, die die digitale Barrierefreiheit verbessern soll. Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Produkten zu ermöglichen – sei es beim Online-Shopping, dem Banking oder eben bei der Tischreservierung im Restaurant.

Ab 28. Juni 2025 müssen alle neuen digitalen Produkte und Services, die in der EU angeboten werden, die Anforderungen des EAA erfüllen. Dazu zählen auch viele Unternehmenswebsites, insbesondere wenn sie für kommerzielle Zwecke gedacht sind und wesentliche Dienstleistungen oder Produkte online anbieten.

Für welche Websites gilt der EAA?

Der Accessibility Act betrifft alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte öffentlich in der EU anbieten – unabhängig davon, ob sie in der EU ansässig sind oder nicht. Dazu gehören insbesondere:

  • E-Commerce-Websites

  • Buchungs- und Reservierungsplattformen

  • Bank- und Zahlungsdienste

  • Öffentliche Verkehrsdienste

  • Hotel- und Gastgewerbe-Websites mit Buchungsfunktion

  • Apps und Self-Service-Terminals (z. B. im Hotel oder Restaurant)

Rein private Websites oder sehr kleine Unternehmen (z. B. mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Umsatz) können unter Umständen ausgenommen sein – aber nur, wenn sie keine wesentlichen digitalen Dienste bereitstellen. Im Zweifel lohnt sich eine rechtliche Prüfung.

Was droht bei Nicht-Einhaltung?

Die Einhaltung des Accessibility Acts wird von den nationalen Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Bei Verstößen drohen je nach Land:

  • Bußgelder

  • Verwarnungen oder behördliche Anordnungen

  • Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbänden

  • Imageverlust und negative Publicity

  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen

Barrierefreiheit ist damit nicht nur ein ethisches oder inklusives Anliegen, sondern auch ein zunehmend wirtschaftlicher und rechtlicher Faktor.

Was bedeutet Barrierefreiheit für Websites?

Barrierefreiheit heißt nicht nur, dass eine Website „funktioniert“, sondern dass sie von allen Menschen gleich gut genutzt werden kann – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Dazu gehören:

  • Klare, verständliche Inhalte

  • Tastatur-Navigation ohne Maus

  • Screenreader-Kompatibilität für Menschen mit Sehbeeinträchtigung

  • Ausreichende Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrößen

  • Alternativtexte für Bilder

Diese Anforderungen sind in den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) definiert, einem internationalen Standard, auf den sich auch der EAA stützt.

Was müssen Restaurants und Hotels jetzt tun?

Der erste Schritt ist: Sicherstellen, dass die eigene Website und alle eingebundenen Tools barrierefrei sind. Dazu gehören insbesondere Widgets für Reservierungen oder Buchungen – denn diese sind oft Drittanbieter-Elemente, auf die Sie als Betreiber wenig direkten Einfluss haben.

aleno hat hier vorgesorgt: Das neue Reservierungs-Widget wurde umfassend überarbeitet und erfüllt nun die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Level AA – das empfohlene Niveau zur Erfüllung des Accessibility Acts. Damit ermöglichen wir es unseren Kund:innen, ihren Gästen eine rechtskonforme und inklusive Reservierungslösung zu bieten.

Wie finde ich heraus, ob meine Website barrierefrei ist?

Es gibt verschiedene Wege, die Barrierefreiheit Ihrer Website zu prüfen:

  • Automatisierte Tests mit Tools wie WAVE, axe DevTools oder Lighthouse.

  • Manuelle Tests z. B. mit Tastaturnavigation oder einem Screenreader.

  • Professionelle Audits durch Agenturen oder Barrierefreiheits-Expert:innen.

  • Frage deine Anbieter: Nutzt du Widgets oder Plugins von Drittanbietern? Frage gezielt nach deren Konformität mit dem Accessibility Act.

Fazit

Der Accessibility Act bringt nicht nur rechtliche Pflichten – er bietet auch die Chance, neue Zielgruppen zu erreichen und digitale Teilhabe für alle zu ermöglichen. Wer die Vorgaben umsetzt, steigert außerdem die Sichtbarkeit des eigenen Angebots im digitalen Raum. Mit dem barrierefreien Reservierungs-Widget von aleno sind Sie als Restaurant oder Hotel auf der sicheren Seite. Und Ihre Gäste? Die danken es Ihnen – ganz egal, ob sie mit der Maus, der Tastatur oder einem Screenreader buchen.

Jetzt umsteigen und vorbereitet sein:
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